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Wenn es richtig ist, dass man als Einzelner und als Gesellschaft ungestraft
nicht mehr Geld ausgeben darf, als einem fairer Weise zur Verfügung
steht, müsste diese Regel auch für Tarifvertragsparteien gelten.
Das heißt, seriöse Tarifverhandlungen müssten mit der Frage
beginnen: "Welcher Betrag, welches Budget, steht unter welchen
Umständen realistischer Weise in einem bestimmten Zeitraum für Personalkosten
zur Verfügung?"
Hierbei müsste die Regel gelten:
Große Leute befassen sich mit großen Zahlen.
Das heißt, von den großen Tarifvertragsparteien müsste zunächst
einmal offen der große "Kuchen" bzw. der "Personalkostentopf" definiert
werden, der zu verteilen ist.
Im Prinzip gibt es neben den zwei unseriösen "Quellen" der Geldbeschaffung
(Geld drucken oder Kredite aufnehmen, die praktisch nie mehr zurückgezahlt
werden oder können) vier seriöse "Quellen", um den "Personalkostentopf"
zu füllen:
| a. |
Laufende Einnahmen für erbrachte
Dienstleistungen und hergestellte bzw. verkaufte Waren, Lizenzgebühren
und Zinseinkünfte (etc.) abzüglich Material-, Kapital-, Entwicklungs-
und Raumkosten (etc.). |
| b. |
"Freiwillige" aus übergeordneten Gesichtspunkten
gewährte Zuschüsse der Konzernmutter, der Gesellschafter bzw.
des Staates |
| c. |
Erträge aus dem Abbau von Vermögen |
| d. |
Kredite, bei denen zu erwarten ist, dass
sie innerhalb kürzester Zeit mit großer Sicherheit zurückzuzahlen
sind |
Tatsächlich scheint es aber so zu sein, dass sich Tarifvertragsparteien
am liebsten mit "Nickeligkeiten zerfleischen" / "Kleinklein" befassen:
" Wir fordern für die Tarifgruppe A (mindestens) 13,02 €, weil
die Tarifgruppe B auch schon 13,01 € bekommt."
Dabei wird in der Regel das "große Ganze" aus den Augen verloren.
Das berühmteste Vergütungssystem, bei dem man streiten kann, ob es
an "grenzenloser" Unverschämtheit der Arbeitnehmer oder an "grenzenloser"
Dummheit des Arbeitgebers gescheitert ist, war der Tarifvertrag für
die Erfinder des Schachspiels. (Spätestens an dieser Stelle erwarte
ich den Protest des Deutschen Gewerkschaftsbundes und den Hinweis,
dass es sich bei der beteiligten Gewerkschaft keinesfalls um eine
DGB-Gewerkschaft gehandelt haben kann, sondern allenfalls um eine
irreguläre "gelbe" Gewerkschaft.)
Sie erinnern sich: Nach mehreren Monaten, nachts um 04:26 Uhr, waren
die Tarifverhandlungen für das Kollektiv der Schachspiel-Erfinder
abgeschlossen worden. Beide Seiten hatten sich zum Sieger erklärt,
weil das Ergebnis für sie "relativ gut" ausgefallen war.
Als der König von dem Ergebnis der Tarifverhandlungen erfuhr, ließ
er seinen Verhandlungsführer und die Erfinder des Schachspiels sofort
enthaupten – wegen Majestätsbeleidigung. Man hatte ihm, dem
reichsten König der Welt, einen Tarifvertrag "untergejubelt", durch
den er als Gegenleistung für das großartige Schachspiel lediglich
verpflichtet werden sollte, ein einziges winzig kleines Weizenkorn
zu zahlen – für das erste Feld - 2 für das zweite - 4 für das
dritte - 8 für das vierte - 16 ... etc.
Erst lange nachdem der König den Verhandlungsführer und das Erfinderkollektiv
der "Personalentsorgung" zugeführt hatte, begriff er, dass er die
versprochenen 18.446.744.073.709.551.615 Weizenkörner gar nicht gehabt
hätte, ja noch nicht einmal die "nur" 9.223.372.036.854.775.808 Getreidekörner
für das 64. Feld des Schachspiels.
Aus diesem "Tarifdesaster" hätte man analog der sozial-bionischen
"Storchenregel" schon vor mehr als tausend Jahren für Tarifverhandlungen
die Regel ableiten können:
| Ein Tarifvertrag oder ein anderes
Vergütungssystem ist nur dann solide, wenn Dreh- und
Angelpunkt der Verhandlungen eine bestimmte Quote, d.h.
ein (Bruch-)Teil von irgendetwas, ist. |
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Das heißt, hätten die Tarifvertragsparteien im 6. Jahrhundert
mehr an das bescheidenere und letztlich auch sozialverträglichere
Dividieren/Teilen als an das eher größenwahnsinnige Multiplizieren/Malnehmen
gedacht, hätten sie als Erfinder des ersten Quotentarifvertrages in
die Geschichte eingehen können.
Die Blamage wäre dem König mit folgendem (insoweit gegen Insolvenz
gesicherten) Tarifvertrag erspart geblieben: Der König/Arbeitgeber
verpflichtet sich, x % seines Getreidevorrates als Gegenleistung für
die Erfindung des Schachspiels zur Verfügung zu stellen.
Denkbar wäre auch folgende marktnähere Variante dieses Quotentarifvertrages
gewesen: Sollte die Weizenernte des laufenden Jahres mehr als ....
Tonnen betragen, erhalten die Arbeitnehmer davon x %. Sollte die Weizenernte
des laufenden Jahres unter .... Tonnen liegen, erhalten sie y %.
Leider hat es noch mehrere Jahrhunderte gedauert, bis Tarifvertragsparteien
die Erkenntnisse aus der Pleite mit dem Schachspiel-"Tarifvertrag"
in einem Quotentarifvertrag umgesetzt haben.
Infolinks
Schachspiel
Tarifvertrag
Infos zum Quotentarifvertrag, den das Sparkassen-Dienstleistungszentrum
Elsterwerda im Jahr 1997 mit der Deutschen Angestelltengewerkschaft
(jetzt "ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft")
vereinbart hatte:
Quotentarifvertrag
Vereinte
Dienstleistungsgesellschaft (ver.di)
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