Sozial-Bionik
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Wenn es richtig ist, dass man als Einzelner und als Gesellschaft ungestraft nicht mehr Geld ausgeben darf, als einem fairer Weise zur Verfügung steht, müsste diese Regel auch für Tarifvertragsparteien gelten.

Das heißt, seriöse Tarifverhandlungen müssten mit der Frage beginnen: "Welcher Betrag, welches Budget, steht unter welchen Umständen realistischer Weise in einem bestimmten Zeitraum für Personalkosten zur Verfügung?"

Hierbei müsste die Regel gelten:
Große Leute befassen sich mit großen Zahlen.

Das heißt, von den großen Tarifvertragsparteien müsste zunächst einmal offen der große "Kuchen" bzw. der "Personalkostentopf" definiert werden, der zu verteilen ist.

Im Prinzip gibt es neben den zwei unseriösen "Quellen" der Geldbeschaffung (Geld drucken oder Kredite aufnehmen, die praktisch nie mehr zurückgezahlt werden oder können) vier seriöse "Quellen", um den "Personalkostentopf" zu füllen:

 a.  Laufende Einnahmen für erbrachte Dienstleistungen und hergestellte bzw. verkaufte Waren, Lizenzgebühren und Zinseinkünfte (etc.) abzüglich Material-, Kapital-, Entwicklungs- und Raumkosten (etc.).
 b.  "Freiwillige" aus übergeordneten Gesichtspunkten gewährte Zuschüsse der Konzernmutter, der Gesellschafter bzw. des Staates
 c.  Erträge aus dem Abbau von Vermögen
 d.  Kredite, bei denen zu erwarten ist, dass sie innerhalb kürzester Zeit mit großer Sicherheit zurückzuzahlen sind

Tatsächlich scheint es aber so zu sein, dass sich Tarifvertragsparteien am liebsten mit "Nickeligkeiten zerfleischen" / "Kleinklein" befassen:
" Wir fordern für die Tarifgruppe A (mindestens) 13,02 €, weil die Tarifgruppe B auch schon 13,01 € bekommt."

Dabei wird in der Regel das "große Ganze" aus den Augen verloren.

Vergütungssystem

Das berühmteste Vergütungssystem, bei dem man streiten kann, ob es an "grenzenloser" Unverschämtheit der Arbeitnehmer oder an "grenzenloser" Dummheit des Arbeitgebers gescheitert ist, war der Tarifvertrag für die Erfinder des Schachspiels. (Spätestens an dieser Stelle erwarte ich den Protest des Deutschen Gewerkschaftsbundes und den Hinweis, dass es sich bei der beteiligten Gewerkschaft keinesfalls um eine DGB-Gewerkschaft gehandelt haben kann, sondern allenfalls um eine irreguläre "gelbe" Gewerkschaft.)

Sie erinnern sich: Nach mehreren Monaten, nachts um 04:26 Uhr, waren die Tarifverhandlungen für das Kollektiv der Schachspiel-Erfinder abgeschlossen worden. Beide Seiten hatten sich zum Sieger erklärt, weil das Ergebnis für sie "relativ gut" ausgefallen war.

Als der König von dem Ergebnis der Tarifverhandlungen erfuhr, ließ er seinen Verhandlungsführer und die Erfinder des Schachspiels sofort enthaupten – wegen Majestätsbeleidigung. Man hatte ihm, dem reichsten König der Welt, einen Tarifvertrag "untergejubelt", durch den er als Gegenleistung für das großartige Schachspiel lediglich verpflichtet werden sollte, ein einziges winzig kleines Weizenkorn zu zahlen – für das erste Feld - 2 für das zweite - 4 für das dritte - 8 für das vierte - 16 ... etc.

Erst lange nachdem der König den Verhandlungsführer und das Erfinderkollektiv der "Personalentsorgung" zugeführt hatte, begriff er, dass er die versprochenen 18.446.744.073.709.551.615 Weizenkörner gar nicht gehabt hätte, ja noch nicht einmal die "nur" 9.223.372.036.854.775.808 Getreidekörner für das 64. Feld des Schachspiels.

Aus diesem "Tarifdesaster" hätte man analog der sozial-bionischen "Storchenregel" schon vor mehr als tausend Jahren für Tarifverhandlungen die Regel ableiten können:

Ein Tarifvertrag oder ein anderes Vergütungssystem ist nur dann solide, wenn Dreh- und Angelpunkt der Verhandlungen eine bestimmte Quote, d.h. ein (Bruch-)Teil von irgendetwas, ist.
Bruchteil

Das heißt, hätten die Tarifvertragsparteien im 6. Jahrhundert mehr an das bescheidenere und letztlich auch sozialverträglichere Dividieren/Teilen als an das eher größenwahnsinnige Multiplizieren/Malnehmen gedacht, hätten sie als Erfinder des ersten Quotentarifvertrages in die Geschichte eingehen können.

Die Blamage wäre dem König mit folgendem (insoweit gegen Insolvenz gesicherten) Tarifvertrag erspart geblieben: Der König/Arbeitgeber verpflichtet sich, x % seines Getreidevorrates als Gegenleistung für die Erfindung des Schachspiels zur Verfügung zu stellen.

Denkbar wäre auch folgende marktnähere Variante dieses Quotentarifvertrages gewesen: Sollte die Weizenernte des laufenden Jahres mehr als .... Tonnen betragen, erhalten die Arbeitnehmer davon x %. Sollte die Weizenernte des laufenden Jahres unter .... Tonnen liegen, erhalten sie y %.

Leider hat es noch mehrere Jahrhunderte gedauert, bis Tarifvertragsparteien die Erkenntnisse aus der Pleite mit dem Schachspiel-"Tarifvertrag" in einem Quotentarifvertrag umgesetzt haben.

Infolinks
Schachspiel
Tarifvertrag

Infos zum Quotentarifvertrag, den das Sparkassen-Dienstleistungszentrum Elsterwerda im Jahr 1997 mit der Deutschen Angestelltengewerkschaft (jetzt "ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft") vereinbart hatte:

Quotentarifvertrag
Vereinte Dienstleistungsgesellschaft (ver.di)

"Vorbilder"